Patientenverfügungen, verkehrsmedizinische Gutachten

Patientenverfügungen, verkehrsmedizinische Gutachten

 

Patientenverfügungen

 

Die Entscheidung über das eigene Schicksal ist wichtig!

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie im Detail, was im Notfall mit Ihnen passieren soll.

 

Folgende Punkte können Sie regeln:

 

  • Lebenserhaltende Maßnahmen
  • Künstliche Ernährung
  • Organspende
  • Ort der Behandlung
  • Betreuungsverfügung  

 

Kann ein Patient sich nicht mehr rechtswirksam äußern und reicht die Zeit nicht aus, um einen gerichtlichen Sachwalter zu bestellen, so muss der Arzt eine notwendige Behandlung durchführen. Mehr als hilfreich ist hier die Vorlage einer Patientenverfügung, denn aus dieser soll der Wille des Patienten zu ersehen sein. Leider kann der Arzt aus der ihm vorgelegten Patientenverfügung oftmals keine klare Willensäußerung des Patienten entnehmen. Damit ist eine unmittelbare konkrete medizinische Umsetzung nicht möglich.

 

Für die komplexen medizinischen Entscheidungsmöglichkeiten am Lebensende benötigt der Patient einen fachkundigen Berater. Dies ist in der Regel der Arzt mit seinem medizinischen Fachwissen und seiner Berufserfahrung. Daher sollte ein beratendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt erfolgen, der die Krankengeschichte des Patienten kennt.

 

Um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung medizinisch klar und deutlich formuliert ist und den Willen des Patienten erkennbar wiedergibt, wurde von der Bezirksärztekammer Rheinhessen ein Konzept für die Erstellung einer Patientenverfügung durch fachkundig fortgebildete Ärztinnen und Ärzte erarbeitet.

 

Dr. med. Burkhard Pett hat an den Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Modellprojektes Patientenverfügung der Bezirksärztekammer Rheinhessen teilgenommen und verfügt über die Voraussetzungen zur Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen.

 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 

 

Verkehrsmedizinische Gutachten

 

Falls Sie von der Zulassungsstelle aufgefordert werden, Ihre Kraftfahreignung überprüfen zu lassen, können wir Ihnen weiter helfen.


Wir sind im Besitz der Qualifikation “Verkehrsmedizinische Begutachtung”, die es uns gestattet, die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu begutachten und zu bescheinigen. Darüber hinaus führen wir selbstverständlich die Eignungsuntersuchung zum erstmaligen Erlangen des Führerscheins durch. 

 

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

 


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